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   BVerwG, 24.11.1955 - III C 14.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,591
BVerwG, 24.11.1955 - III C 14.53 (https://dejure.org/1955,591)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1955 - III C 14.53 (https://dejure.org/1955,591)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1955 - III C 14.53 (https://dejure.org/1955,591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Rechtsbegriffes "Versorgen" i.R.d. § 35 Abs. 2 Nr. 1 SHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DVODVO zu § 35 SHGSHG Nr. 10; SHG § 35 Abs. 1, 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 337
  • NJW 1956, 523
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 14.56

    Rechtsmittel

    Durfte der Klägerin die in Wirklichkeit nicht gezahlte Arbeitslosenfürsorge demnach jedenfalls deshalb nicht entgegengehalten werden, weil eine Arbeitsunwilligkeit ihres Ehemannes nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen ist, so kommt es vorliegend darauf nicht mehr an, ob etwa die Soforthilfe-DVO, wie in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt angenommen wird, wegen mangelnder Rechtsgrundlage insgesamt unwirksam ist (vgl. hierzu BVerwG III C 14.53 vom 24. November 1955), die hier in Rede stehende Bestimmung der Durchführungsverordnung also schon aus diesem Grunde nicht anwendbar wäre.
  • VG Weimar, 24.09.2004 - 4 E 5747/04

    Umfang des Anspruchs auf fehlerfreie Berücksichtigung einer Bewerbung um ein

    Der Gesetzgeber hat es erkennbar aber auch den Verwaltungsgemeinschaften gerade nicht überlassen, kraft der ihnen durch die Gewährleistung des Selbstverwaltungsrechts zugebilligten Autonomie (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.1955 - II C 180.54-, BVerwGE 2, S. 339 [BVerwG 24.11.1955 - III C 14/53] [333]), darüber hinaus jeweils konkret-individuell als objektive Wählbarkeitsvoraussetzung laufbahnrechtliche Anforderungen an die Bewerber zu stellen.
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